Krankmeldungen

November 29, 2023 1:04 pm

In einer neuen Verordnung zur Ausgestaltung des Schulverhältnisses wurde den Schulen ein Erlass vom Kultusministerium vorgelegt (§ 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19.08.2011). 

Die Verordnung führt die Regelungen aus, die greifen, wenn ein Kind aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann. Damit soll auch eventuellen Gefährdungen auf dem Schulweg direkt begegnet werden können. 

An der Valentin-Grundschule Helsen mit Standort „Am Kump“ Landau gilt folgende Regelung:

Melden Sie Ihr Kind bitte am Tag seines Fehlens morgens bis 7.45 Uhr bei der betreffenden Klassenlehrkraft ab. Geben Sie auch bitte an, wie lange Ihr Kind voraussichtlich nicht zur Schule kommen kann. Sollte die Krankheit länger als angenommen dauern, bitten wir Sie um erneute Krankmeldung bzw. Abmeldung. 

Ist Ihr Kind wieder gesund, müssen Sie für die Fehlzeiten eine schriftliche Entschuldigung (auch per Email möglich) vorlegen. In begründeten Einzelfällen, vor allem bei auffallend häufigen Fehlzeiten, können die Klassenlehrkräfte eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

Die Grundschule wird „bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese ggf. weitere Maßnahmen ergreifen können.“ Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren“ (§ 2 (3) der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses). 

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, eine aktuelle Telefonnummer zu hinterlegen, unter der Sie in Notfällen sicher erreichbar sind.