Krankmeldungen
November 29, 2023 1:04 pmIn einer neuen Verordnung zur Ausgestaltung des Schulverhältnisses wurde den Schulen ein Erlass vom Kultusministerium vorgelegt (§ 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19.08.2011).
Die Verordnung führt die Regelungen aus, die greifen, wenn ein Kind aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann. Damit soll auch eventuellen Gefährdungen auf dem Schulweg direkt begegnet werden können.
An der Valentin-Grundschule Helsen mit Standort „Am Kump“ Landau gilt folgende Regelung:
Die Grundschule wird „bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese ggf. weitere Maßnahmen ergreifen können.“ Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren“ (§ 2 (3) der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses).
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, eine aktuelle Telefonnummer zu hinterlegen, unter der Sie in Notfällen sicher erreichbar sind.