Handy- und Smartwatch-Nutzung

November 29, 2023 1:22 pm

Liebe Eltern,

bei der Sitzung vom 18.10.2023 fasste die Schulkonferenz der Valentin-Grundschule folgenden Beschluss zur Handy- und Smartwatch-Nutzung an unserer Schule:

Die Nutzung und das Tragen von Smartphone oder Smartwatch ist während des Schulvormittags und in den Betreuungsgruppen nicht gestattet.

Die Schulkonferenz beschließt für alle Schülerinnen und Schüler der Valentin-Grundschule einen Smartphone- und Smartwatch-freien Schultag.

Begründung:

Bei Kindern erfreuen sich bereits im Grundschulalter Handys und alternativ zunehmend Smartwatches immer größerer Beliebtheit. Im datenschutzrechtlich geschützten Schulbetrieb bringen diese Geräte allerdings Probleme mit sich. Sie verfügen über Funktionen wie zum Beispiel Telefon, Foto- und Videoaufnahmen, die bei falscher Nutzung zu unerlaubtem Gebrauch führen können.  

Modelle mancher Hersteller enthalten zudem versteckte Mikrofone, die das Aufzeichnen sämtlicher Geräusche oder Gespräche in der Umgebung ermöglichen. Diese Aufnahmen können auf der Smartwatch direkt an ein Handy (der Erziehungsberechtigten) übertragen werden.

Durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur werden Schulen beim Vorgehen gegen heimliche Aufnahmen durch Smartwatches unterstützt. Am 17.11.2017 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf solcher Uhren verboten, da es sich dabei um verbotene Abhörgeräte handelt. Außerdem veröffentlichte die Bundesnetzagentur dazu folgenden Hinweis auf ihrer Homepage:

 „Grundsätzlich fallen Uhren mit integriertem Handy nicht unter § 90 TKG. Verfügt die Uhr jedoch zusätzlich zu der normalen Telefonfunktion auch über eine Abhörfunktion (oft bezeichnet als „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“, „one-way conversation“), ist diese verboten. Das Mikrofon der Uhr kann in diesen Fällen über die zuvor in der App eingegebene Telefonnummer der Eltern (oder auch anderer Personen) oder per SMS-Befehl aktiviert werden. In diesem Fall können alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr ohne Tätigen eines Anrufs mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers können dies erkennen.“ 

Personen, die bereits im Besitz solcher Uhren sind, werden durch die Bundesnetzagentur dazu aufgefordert, diese zu vernichten und einen Vernichtungsnachweis dazu aufzubewahren. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur zu finden:  www.bundesnetzagentur.de

Sollten Kinder in unseren Klassen Smartwatches tragen, werden sie dazu aufgefordert, diese abzunehmen und in den Schulranzen zu packen.

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass die Schule keine Haftung für abhanden gekommene Wertgegenstände dieser Art übernimmt.