Beendigung von Betreuungsanträgen
April 4, 2025 9:32 amLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
den Vertrag über die Betreuung Ihres Kindes im „Pakt für den Ganztag“ schließen Sie mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Schulen und Bildung ab. Ihr Vertragspartner ist nicht die Valentin-Grundschule.
Deshalb ist es grundsätzlich erforderlich, dass bei Schulwechsel oder im Falle eines Wegzugs Sie Ihre Kündigung des Vertrags unmittelbar dem Schulträger, also dem Fachdienst Schulen und Bildung mitteilen. Diese Regelung betrifft nicht die Viertklässler, die die Grundstufe beenden.
Ohne Ihre Kündigung gilt der Vertrag als nicht beendet und die Kostenbeiträge werden weitererhoben. Diese werden bei nicht fristgerechter Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten leider nicht zurückerstattet.
Hier sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Abschluss eines Betreuungsvertrages grundsätzlich für die gesamte Grundschulzeit gilt und nicht automatisch zum jeweiligen Schuljahresende endet.
Bei Fragen oder weiteren Anliegen können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Der Kreisausschuss
FD Schulen und Bildung
Heiko Bangert
Tel.: 05631 954-1440
Postanschrift: Postfach 14 40, 34484 Korbach